AGB
Nachfolgend können Sie sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KjG Linkenheim-Hochstetten-Dettenheim e.V. informieren. Diese dienen Ihrer und unserer Rechtssicherheit bei allen Veranstaltungen der KjG LiHoDe. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
1. Allgemeines
Die Veranstaltungen sind Angebote der KjG Linkenheim-Hochstetten-Dettenheim und werden von jugendlichen Gruppenleitern ehrenamtlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und begleitet.
Unsere Betreuer werden in Gruppenleitergrundkursen geschult, die allgemein von den Behörden als Qualifikation anerkannt werden und den Gruppenleiter zum Besitz einer JuLeiCa (Jugendleiterkarte) berechtigen. Weitere Informationen zur Juleica finden Sie hier.
Die Gruppenleiter sind dazu angehalten pädagogisch sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Seien Sie versichert, dass unseren Gruppenleitern jederzeit das Wohl Ihres Kindes an erster Stelle steht.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen der KjG LiHoDe sind alle Mädchen, Jungen sowie Personen, die sich keinem dieser Geschlechter zuordnen, sofern sie der in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Altersgruppe angehören. Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen können nur nach Absprache und mit Bestätigung der KjG LiHoDe teilnehmen.
Die Informationen aus den Ausschreibungen sind dem Erziehungsberechtigten bekannt.
Teilnehmende dürfen sich in einer Gruppe mit mindestens 3 Personen auch ohne direkte Beaufsichtigung durch die Gruppenleiter im Rahmen eines Programmpunktes oder auf dem Veranstaltungsgelände frei bewegen.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
3.1. Sommerfreizeit
Die Anmeldung ist verbindlich, sobald das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt über Campflow an die KjG LiHoDe übermittelt und der Eingang der Anmeldung bestätigt wurde. Die Bestätigung des Eingangs stellt keine Zusage zur Teilnahme an der Veranstaltung dar. Eine verbindliche Teilnahmezusage erfolgt erst durch eine gesonderte Anmeldebestätigung der KjG LiHoDe. Bei Minderjährigen bedarf die Anmeldung die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person. Nach der Anmeldung ist bis zum angegebenen Zeitpunkt eine Anzahlung in Höhe von 100 € pro Teilnehmenden auf das Vereinskonto der KjG LiHoDe zu leisten. Weiter ist der Restbetrag bis zum angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
Bestätigungsmails mit allen weiteren Informationen werden erst wenige Wochen vor der Freizeit verschickt.
Bankverbindung:
Name: Katholische junge Gemeinde Linkenheim-Hochstetten-Liedolsheim, e.V.
Bank: Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE36 6605 0101 0108 4264 12
3.2. Andere Veranstaltungen
Mit dem Versand des Campflow-Anmeldeformulars ist der Teilnehmende verbindlich angemeldet. Der in der Ausschreibung veröffentlichte Beitrag ist bis spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung an das o.g. Konto zu überweisen.
4. Leistungen
Die KjG LiHoDe erbringt für folgende Veranstaltungen die genannten Leistungen.
4.1. Sommerfreizeit
Sämtliche Transferleistungen ab und bis Treffpunkt, die Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus, Verpflegung inkl. Getränk, Angebot anderer Getränke (gegen Einkaufspreis in Form eines Kiosk), Unterhaltungsprogramm, Übernahme anfallender Nebenkosten (Eintritt Schwimmbad oder sonstige Ausflüge), Betreuung der Teilnehmenden.
4.2. andere Veranstaltungen
Sämtliche Transferleistungen ab und bis Treffpunkt, Übernahme anfallender Nebenkosten (Eintritt Schwimmbad oder sonstige Ausflüge), Betreuung der Teilnehmenden.
Rücktritt
5.1. Rücktritt der Veranstalter
Es ist möglich, dass die Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Zerstörung der Unterkünfte usw.) abgesagt werden muss. In diesem Fall wird der gesamte Betrag, abzüglich der evtl. angefallenen Unkosten wie z.B. Versand, Stornierungskosten, Benzingeld, etc., zurück erstattet.
5.2. Rückstritt des Teilnehmenden
Teilnehmende können jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmende die Veranstaltung nicht an, so gilt dies als ein am Anreisetag erklärter Rücktritt.
5.2.1. Rücktritt von der Sommerfreizeit
- Ein kostenfreier Rücktritt von der Sommerfreizeit bevor die Anmeldung bestätigt wurde ist möglich.
- Rücktritt des Teilnehmenden bis 4 Wochen vor Abreisetag wird der bereits bezahlte Betrag zurückerstattet.
- Rücktritt des Teilnehmenden bis 2 Wochen vor Abreisetag wird die Anzahlungssumme des aktuellen Lagerbeitrags einbehalten.
- Rücktritt des Teilnehmenden bis 3 Tage vor Abreisetag werden 50 % des aktuellen Lagerbeitrags einbehalten.
- Bei Abmeldung ab drei Tagen vor Abreisetag muss der gesamte Betrag einbehalten werden.
- Ausnahmen für Rückerstattung des gesamten Lagerbeitrags ab drei Tagen vor Abreisetag:
- der Teilnehmende ist aus Krankheitsgründen, die ein Arzt bestätigt, nicht teilnahmefähig
- beim Teilnehmende liegen schwere familiäre Gründe vor (Trauerfall, etc.)
5.2.2. Reiseabbruch während der Sommerfreizeit
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre der Teilnehmenden liegt (z.B. Krankheit, Heimweh, Abholwunsch des Teilnehmenden oder der Erziehungsberechtigten, etc.), besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Die Kosten für den Rücktransport sind von den Teilnehmenden zu tragen.
6. Aufsichtspersonen
Die Aufsicht über die Veranstaltungen der KjG LiHoDe tragen die Gruppenleiter:innen. Die Sorgeberechtigten übertragen für die Dauer der Veranstaltung die Personensorge auf diese Aufsichtspersonen. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen haben die Teilnehmenden Folge zu leisten.
7. Störung der Reise durch Teilnehmende
Teilnehmende haben sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört wird. Zudem sind sie verpflichtet, sich an die Verhaltensregeln zu halten. Bei fortgesetzter oder erheblicher Störung oder Regelverletzung kann die KjG LiHoDe den Teilnehmenden von der Veranstaltung ausschließen. Falls der ausgeschlossene Teilnehmende minderjährig ist, sind die Erziehungsberechtigten zur Abholung verpflichtet. Die Kosten für die vorzeitige Abreise werden nicht übernommen. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Beitrags.
8. Elektronische Geräte / störende Gegestäde für den Lagerablauf
Aus pädagogischen und gruppendynamischen Gründen haben es sich die Gruppenleiter der KjG LiHoDe zur Regel gemacht sämtliche elektronischen Kommunikationsgeräte am Anreisetag einzusammeln und diese zu bestimmten „Handyzeiten“ kurzzeitig wieder auszuhändigen.
Falls die Freizeitordnung durch andere elektronische Geräte gestört werden könnte, behalten es sich die Gruppenleiter vor, diese einzusammeln und im Zweifelsfall erst wieder am Abreisetag auszuhändigen.
Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, gefährliche Gegenstände (z.B. Taschenmesser, Multitool, etc. )der Teilnehmenden bis zum Reiseende in Verwahrung zu nehmen, wenn diese den Lagerablauf stören können oder anderweitig eine Gefahr darstellen können.
9. Alkohol / Tabak / Rauschmittel
Den Teilnehmenden ist der Konsum von Alkohol sowie von Tabak- und Nikotinprodukten während der Veranstaltungen der KjG LiHoDe grundsätzlich untersagt. Der Konsum von Substanzen, deren Besitz oder Konsum nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen verboten ist, ist ebenfalls untersagt.
Bei Verstoß gegen diese Regel werden den betroffenen Teilnehmenden besagte Rauschmittel abgenommen und die betroffenen Teilnehmenden können auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden.
10. Haftungsausschluss
Bei einem Unfall oder einer Krankheit haftet weder die KjG LiHoDe, noch der Gruppenleiter über die von der Versicherung zu tragenden Kosten hinaus. Alle Gegenstände, die mit auf die Veranstaltung gebracht werden, werden auf eigene Gefahr hin mitgebracht. Es besteht bei Verlust oder Beschädigung kein Anspruch auf Erstattung.
11. Medizinisches
Bei kleineren medizinischen Vorfällen (Splitter, Schürfwunden, Zeckenbisse, Insektenstiche, etc.) dürfen die Gruppenleiter die nötige Erstversorgung (Zecke/Splitter entfernen, Desinfizieren, Pflaster/Verband anbringen, etc.) leisten. Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, eine ärztliche Untersuchung / Behandlung der Teilnehmenden während der Veranstaltung durchführen zu lassen, sofern dies der Einzelfall gebietet. Die Erziehungsberechtigten werden über die Untersuchung / Behandlung der Teilnehmenden in Kenntnis gesetzt.
Falls der Teilnehmende regelmäßig Medikamente oder Ähnliches anwenden muss, ist der zugeteilte Gruppenleiter schriftlich über die Dosis, die Einnahmeintervall und einen Notfallplan sowie gegebenfalls die Kontaktdaten des behandelden Arztes zu informieren.
11.1. Medizinische Notfälle
Für die Dauer der Veranstaltung legt der Erziehungsberechtigte des Teilnehmenden es in das Ermessen des behandelnden Arztes und der Freizeitleitung, ob der Teilnehmende bei einem Unfall und/oder Krankheit geimpft und/oder operiert oder sonst medizinisch behandelt werden kann, falls keine Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten möglich ist.
12. Personenbezogene Daten
Alle vom Teilnehmenden aufgenommenen Daten werden von der KjG LiHoDe streng vertraulich behandelt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im separaten Dokument für Datenschutz oder auf unserer Website.
Bei personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geschlecht ist es jedoch notwendig, diese an dritte Personen und Behörden weiter zu geben. Dies kann aus Gründen von Zuschüssen, Brandschutzbestimmungen, Mitgliederverwaltung und medizinischer Versorgung geschehen.
Im Rahmen von Veranstaltungen der KjG LiHoDe können Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Die Aufnahmen können zur Dokumentation und Nachbereitung der Veranstaltung den Gruppenleitenden und den Veranstaltungsteilnehmenden zugänglich gemacht werden.
Eine Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf der Website oder in sozialen Medien der KjG LiHoDe, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
13. Sonstiges
Die KjG LiHoDe behält sich das Recht vor, Gegenstände, die nach einer Veranstaltung nicht abgeholt wurden (z.B. Schlafsäcke) nach Ablauf eines Jahres zu verwerten.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbar Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand September 2026